Immer mehr Einzelhändler klagen zunehmend darüber, dass sich viele Verbraucher im Geschäft ausführlich beraten lassen, im Internet kaufen und später mit Problemen dann wieder beim Fachhändler auftauchen. Manche sprechen schon vom täglichen Horror, vor allem im Uhrenbereich. Ganz schutzlos sind die Fachgeschäfte allerdings nicht. Es ist immer eine Gratwanderung: Will man den Kunden für sich gewinnen, oder lässt man ihn abblitzen?
Denn rein theoretisch hat der Internetkäufer keinen Rechtsanspruch auf Service durchs Fachgeschäft. Zuständig ist der Händler, bei dem er gekauft hat oder der Hersteller selbst, wenn dieser über die gesetzlich festgelegte 2-jährige Haftungsfrist für Sachmängel hinaus noch freiwillige Zusatzleistungen per Garantie verspricht. Der goldene Mittelweg dürfte sein, eine Servicepauschale zu verlangen. Etwa dafür, dass er die Uhr zurück zum Hersteller oder an eine Vertragswerkstatt schickt. Auch ist eine Beratung oft erfolgreich, die darauf abzielt, dem Kunden zu raten, den umgekehrten Weg zu gehen, also sich erst im Internet zu informieren und dann vor Ort einzukaufen. So stellt sich häufig heraus, dass vor allem unter Berücksichtigung von Versandkosten die Fachgeschäfte nicht teurer, der Service aber problemloser und umfangreicher ist.
Quelle: GZ
Titelbild: (c) insektivor212 @ PIXELIO
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