Mit dem Swissness-Gesetzesentwurf will die Schweizer Uhrenindustrie ihre Markenidentität unterstreichen. Nach diesem Gesetzesentwurf darf das Label „Swiss Made“ nur dann geführt werden, wenn 60 Prozent der Herstellungskosten in der Schweiz realisiert wurden, eingerechnet werden dürfen Forschungs- und Entwicklungskosten. Bei mechanischen Uhren sollen sogar 80 Prozent der Kosten im Inland anfallen. In Hongkong und in den USA, den wichtigsten Absatzmärkten der Schweizer, konnte der Verband einen solchen Schutz bereits erreichen. Allerdings dauerte die Durchsetzung mehr als sieben Jahre und war mit beträchtlichen Kosten verbunden. Unter den Gegnern der Gesetzesvorlage sind 25 Marken, die teilweise damit drohen, die Produktion ins Ausland zu verlagern.
Quelle: NZZ
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